Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg &
Servicegesellschaft Bürgerhaus Wilhelmsburg mbH

1. Die Anmietung von Räumen im Bürgerhaus Wilhelmsburg wird erst mit unserer schriftlichen Bestätigung gültig. Vorher sind alle Details der Veranstaltung mit uns zu besprechen.

2. Ein Anspruch auf Vermietung von Räumen besteht nicht; Anmietungsanfragen können von uns ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

3. Die Vermietung erfolgt nur für den bei Anmietung genannten Zweck. Dieser darf nachträglich nur mit unserem Einverständnis geändert werden.

4. Der/die Mieter:in erhält mit der Vermietungsbestätigung einen Kostenvoranschlag auf der Basis der z. Zt. gültigen Mietpreislisten sowie Ihrer Angaben bei der Anmietung. Bei Anmietungen, die länger als 6 Monate vor der Veranstaltung vorgenommen werden, ist der Kostenvoranschlag insofern unverbindlich, als dass etwaige zwischenzeitliche Veränderungen der Mietsätze auch für die entsprechende Veranstaltung gelten. Hierüber erhalten Sie ggfls. eine Mitteilung, die Ihnen in diesem Fall ein kostenfreies Rücktrittsrecht einräumt.

5. Berechnet wird die angemeldete Anmietungszeit, auch wenn die Veranstaltung kürzer dauert. Verkürzungen der Zeit müssen bis 1 Woche vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Dauert eine Veranstaltung bzw. die Vor-/ Nachbereitungszeit länger als angemeldet, ohne dass dies mind. 1 Tag vorher mitgeteilt wurde, werden die entsprechenden Mehrstunden mit einem Aufschlag von 100 % berechnet.

6. Die Mietrechnungen sind 10 Tage nach Eingang fällig. Wir können vor der Veranstaltung eine Sicherheitsleistung fordern oder auch eine vollständige Mietvorauszahlung verlangen.

7. Der Mieter/die Mieterin ist gleichzeitig Veranstalter und darf die gemieteten Räume nicht Dritten überlassen. Bei der Werbung für die Veranstaltung ist der Veranstalter deutlich zu nennen. Der/die Veranstalter:in hat für alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen, für die Zahlung etwaiger Abgaben und Gebühren etc. selbst zu sorgen.

8. Die Anmeldung zur GEMA bei Veranstaltungen mit Musik erfolgt durch den Veranstalter:in/Mieter:in.

9. Wir können die Anmietung jederzeit fristlos widerrufen, wenn durch diese eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Freien und Hansestadt Hamburg oder der Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg erfolgt oder befürchtet werden muss oder wenn die Veranstaltung zu anderen als den angegebenen Zwecken durchgeführt wird. In einem solchen Fall kann der Mieter/die Mieterin keinerlei Entschädigungsansprüche gegen die Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg geltend machen. Er muss mit einer Rechnung von uns für alle bereits entstandenen Kosten rechnen.

10. In Fällen höherer Gewalt, die zur Stornierung der Anmietung von bereits fest gebuchten Räumen im Bürgerhaus Wilhelmsburg führen, wird das Bürgerhaus Wilhelmsburg von jeglichen Schadensersatzansprüchen des/der Mieter:in sowie Dritter freigehalten.

11. Bei Kündigung bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin erhebt das Bürgerhaus Wilhelmsburg eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20% auf die in der Vermietungsbestätigung ausgewiesenen Raummieten, inklusive der kalkulierten Vorund Nachlaufzeiten. Bei Kündigung bis 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin sind es 50%, bei drei Tagen sind es 80%, bei Kündigung von weniger als drei Tagen vor dem Veranstaltungstermin beträgt die Stornierungsgebühr 100% der ausgewiesenen Raummieten inklusive der kalkulierten Vor- und Nachlaufzeiten.

12. Darüber hinaus gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Dienstleister.

13. Die Veranstaltungswerbung in unserem Haus und auf unserem Gelände ist mit uns abzusprechen.

14. Veranstaltungen in den Sälen des Bürgerhauses werden ausschließlich durch die Gastronomie im Bürgerhaus bewirtschaftet; eine Eigen- oder andere Fremdbewirtschaftung ist nicht möglich. Bei Verstößen muss mit Regressansprüchen unseres Gastronomie-Pächters gerechnet werden. In den Gruppenräumen ist eine Selbstbewirtschaftung möglich.

15. Der Verkauf von Waren jeder Art bei Veranstaltungen muss durch uns vorher genehmigt werden.

16. Die Mieterin/der Mieter bzw. Veranstalter:in haftet für alle Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Ihrer Veranstaltung. Wir können den Abschluss bzw. Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung fordern; hierfür bieten wir einen Rahmenvertrag an, der eine unaufwendige Abwicklung gewährleistet.

17. Die Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg haftet nur im Rahmen der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Wir haften insbesondere nicht für Sachen, die vom Mieter / der Mieterin ins Haus gebracht wurden.

18. Das Hausrecht obliegt allein uns bzw. unseren Mitarbeitenden. Diese haben jederzeit Zutritt zu den Räumen.

19. Unsere Parkplätze stehen kostenfrei für Gäste des Bürgerhaus zur Verfügung. Wir können jedoch nicht garantieren, dass zum Veranstaltungstermin ausreichend freie Plätze vorhanden sind. Das Bürgerhaus liegt zentral und ist ideal mit ÖPNV erreichbar. Die Veranstalter sind angewiesen, ihre Gäste darauf hinzuweisen.
Das Bürgerhaus behält sich vor, parkende Fahrzeuge, die eine Sicherheitsgefahr darstellen, kostenpflichtig zu Lasten des Veranstalters abzuschleppen. Die Einschätzung der Gefahrenlage liegt dabei beim Bürgerhaus-Personal.

20. Die Einrichtung der Räume, die erforderliche Technik usw. wird vorher mit uns verbindlich abgesprochen. Wir werden die Mieterin / den Mieter hierbei auf alle sicherheitsrelevanten Dinge hinweisen (Aufbauplan, Freihalten von Notausgängen, Zulässigkeit von Ausschmückungen usw.). Die Verwendung von Feuer, offenem Licht und Pyrotechnik im Haus ist grundsätzlich verboten.

21. Alle Dekorationen, Ausschmückungen und Bühnenbilder die vom Veranstalter/Mieter mitgebracht werden, müssen aus schwer entflammbaren Material (Brandschutzklasse B1) bestehen. Die Nachweispflicht hierüber obliegt dem Veranstalter:in/Mieter:in

22. Für Ton-, Licht- und videotechnische Anlagen die vom Veranstalter:in/Mieter:in mitgebracht werden, muss eine gültige DGUV Vorschrift 3-Prüfung nachgewiesen werden. Anlagen oder Anlagenteile ohne diesen Nachweis dürfen im Bürgerhaus nicht betrieben werden.

23. Beim Betrieb von Veranstaltungstechnik im Bürgerhaus muss stets von Aufbaubeginn bis Abbauende eine verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik gem. VStättVO anwesend sein. Diese wird grundsätzlich vom Bürgerhaus gestellt. Bei Einsatz vom Veranstalter/Mieter mitgebrachter Veranstaltungstechnik fallen hierfür zusätzliche Kosten an, die nach Einsatzstunden gemäß der jeweils gültigen Mietpreisliste in Rechnung gestellt werden.

24. Die ton- und lichttechnischen Anlagen des Bürgerhauses werden nur durch uns bzw. eine von uns beauftragte Vertragsfirma bedient; die erforderliche technische Betreuung Ihrer Veranstaltung wird ebenfalls vorher mit dem Mieter/der Mieterin besprochen. Unsere Vertragsfirma stellt ihre Leistungen dem Mieter direkt in Rechnung; die Ziffer 10 dieser Regelungen gilt hierfür entsprechend.

25. Ergänzende Regelungen in Zeiten von Betriebsbeschränkungen durch Ausbruch von Seuchen, Pandemien und vergleichbaren Umständen: Es gilt das zum Veranstaltungstag gültige Hygienekonzept des Bürgerhaus Wilhelmsburg.

26. Die für die Anfragen- oder Auftragsbearbeitung erforderlichen personenbezogenen Daten werden von uns gem. Art. 6 DSGVO Abs. 1b elektronisch verarbeitet.

Wir vertrauen auf eine gute Zusammenarbeit im Interesse beider Seiten. Alle Hinweise und Bitten unserer Mitarbeitenden sollten deshalb akzeptiert werden. Wir gehen zwar davon aus, dass es kaum einen Streit um die Einhaltung dieser Regelungen geben wird, aber wenn es doch einmal der Fall sein sollte:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

Stand: 04. 10. 2023